Leitfaden
Digitale Barrierefreiheit in Deutschland
Deutschland setzt zahlreiche Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit durch, darunter die BITV, das BGG, das BFSG und mehr. Erfahren Sie, welche Gesetze für Ihre digitalen Inhalte gelten und wie Sie die Barrierefreiheitsvorschriften einhalten können.
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Digitale Barrierefreiheit ist weltweit ein immer wichtigeres Thema geworden, mit Gesetzen zur Barrierefreiheit in Großbritannien,, einschließlich eines umfassenden Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA). Insbesondere hat Deutschland seit mehreren Jahren nationale Behindertengesetze in Form des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Mit dem technologischen Fortschritt hat Deutschland seine Bemühungen verstärkt, Diskriminierung zu verhindern und einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu gewährleisten.
Was ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)?
Dieses Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)(opens in a new tab) (oder Gleichstellungsgesetz) wurde am 27. April 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erlassen. Das Gesetz stellt sicher, dass Menschen mit körperlichen, geistigen, Hör-, Sprach- oder anderen Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Waren und Dienstleistungen sowohl im physischen als auch im digitalen Raum haben.
Das Gesetz gilt für Organisationen oder Unternehmen, die im Besitz des Bundes sind, vom Bund geführt werden oder dem Bund unterstehen. Organisationen in diesen Kategorien müssen ein barrierefreies Web-Erlebnis oder alternative digitale Informationszugänge bereitstellen.
Organisationen, die keine barrierefreie digitale Erfahrung bieten, können rechtliche oder finanzielle Konsequenzen oder Reputationsschäden erleiden.
Was ist die BITV?
Die Berliner Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde 2002 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium des Innern erlassen. Die BITV gilt direkt für digitale Plattformen und Inhalte, einschließlich Websites, mobiler Anwendungen und mehr. Das Gesetz stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen digitale Geräte oder Inhalte einfach erreichen, verstehen und bedienen können.
Die erste Version, BITV 1.0, basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (opens in a new tab)(WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Am 21. Mai 2019 wurde Artikel 1 der Verordnung aktualisiert, um die BITV-Richtlinien stärker an die überarbeiteten Barrierefreiheitsstandards in WCAG 2.0 anzugleichen.
BITV 2.0 folgt den Barrierefreiheitsstandards der WCAG 2.0 und besagt, dass digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen (POUR). Deutsche Barrierefreiheitsgesetze verlangen außerdem, dass Organisationen eine Barrierefreiheitserklärung in maschinenlesbarem Format auf ihrer Startseite und den Folgeseiten der Website bereitstellen.
Laut BITV müssen alle öffentlichen Stellen, Organisationen im Besitz oder unter Führung des Bundes sowie alle Partnerschaften mit mindestens einer staatlichen Stelle barrierefreie digitale Inhalte bereitstellen. Dazu gehören:
Hardware: Dazu gehören Computer, Server, mobile Geräte und mehr.
Software: Betriebssysteme, Anwendungssoftware und andere Softwarearten, die Unternehmen nutzen, müssen barrierefrei sein.
Dienstleistungen: Dazu gehören IT-bezogene Dienstleistungen wie Webhosting, Internetdienstanbieter (ISPs) und Cloud-Computing.
Private Organisationen sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, die BITV-Richtlinien einzuhalten, werden jedoch dazu ermutigt, um einen gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Was ist das BFSG?
Ein weiteres wichtiges deutsches Barrierefreiheitsgesetz ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG, übersetzt als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, setzt die BITV und das BGG durch. Das BFSG soll sicherstellen, dass alle deutschen Organisationen bis Juni 2025 die Barrierefreiheitsstandards erfüllen. Organisationen, die bis zu diesem Zeitpunkt die Standards der BITV und des BGG nicht einhalten, müssen mit Bußgeldern und Strafen von bis zu 100.000 € rechnen.
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Was sind die Anforderungen für BITV und BGG?
Wie oben erwähnt, verlangt die BITV von Organisationen, die Barrierefreiheitsstandards der WCAG 2.0 einzuhalten. Derzeit enthält WCAG mehr als 50 Erfolgskriterien, die beschreiben, wie digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können. Einige dieser Anforderungen sind:
Untertitel für Videos: WCAG SC 1.2.2(opens in a new tab) verlangt Untertitel für alle vorab aufgezeichneten Audiodateien. Dadurch können Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen oder mit situativen Einschränkungen (z. B. in einem ruhigen Raum ohne Kopfhörer) mit auditiven Inhalten interagieren.
Barrierefreie Farben: Text, Textbilder und Bilder sollten ein Farbkontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen. Größerer Text sollte ein Mindestkontrastverhältnis von 3:1 haben. Dies stellt sicher, dass Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbenblindheit Text lesen oder Elemente unterscheiden können.
Tastaturzugänglichkeit: Ihre Website sollte vollständig über Tastaturbefehle oder -kürzel navigierbar sein. Außerdem sollte Ihre Seite keine Tastaturfallen enthalten, die verhindern, dass Nutzer ein Fokuselement von einem interaktiven Element wegbewegen können.
Kompatibilität mit unterstützenden Technologien: Viele Menschen sind auf unterstützende Technologien wie Screenreader angewiesen, um im Web zu navigieren. Ihre Website muss daher mit diesen Geräten kompatibel sein.
Alt-Text: Alle Bilder sollten einen Alt-Text enthalten, also eine kurze Beschreibung des Bildes. So wird sichergestellt, dass Nutzer mit Sehbehinderungen keine wichtigen Informationen auf der Seite verpassen.
Beschriftungen: Webelemente wie Überschriften oder Schaltflächen sollten beschreibende Beschriftungen enthalten, die das Thema oder den Zweck für die Nutzer erläutern.
Dies sind nur einige der Erfolgskriterien, die in WCAG 2.0 enthalten sind. Eine ausführlichere Liste finden Sie in unserer WCAG 2.0 Checkliste.
Vorteile der Einhaltung deutscher Barrierefreiheitsgesetze
Neben der gesetzlichen Verpflichtung gibt es zahlreiche Vorteile, die mit der Einhaltung deutscher Barrierefreiheitsgesetze einhergehen.
Erstens ermöglicht die Einhaltung, rechtliche Schritte zu vermeiden, die zu hohen Geldstrafen, Reputationsschäden, Kundenverlusten und mehr führen können. Die Einhaltung der BITV und des BGG sowie die Konformität mit den WCAG-Standards verringern die Wahrscheinlichkeit von Barrierefreiheitsproblemen, die zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
Zweitens zeigt eine barrierefreie Website Ihr Engagement für Barrierefreiheit und Inklusion, was Ihren Markenruf stärkt. Dies kann die Reichweite Ihres Publikums erweitern, Ihnen helfen, mehr Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu steigern.
Schließlich – und am wichtigsten – bietet Barrierefreiheit ein besseres Erlebnis für alle Nutzer. Eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit kann zu höherer Kundenzufriedenheit und Engagement führen, was zusätzliche Vorteile bringt (z. B. mehr Umsatzmöglichkeiten, höherer Markenruf usw.).
Erfüllung der deutschen Barrierefreiheitsanforderungen: Ihre nächsten Schritte
Mit dem zunehmenden Fokus auf digitale Barrierefreiheit geht die Notwendigkeit, die deutschen Barrierefreiheitsgesetze einzuhalten, weit über die Vermeidung rechtlicher Konsequenzen hinaus. Während die Einhaltung dieser Standards hilft, rechtliche Schritte zu vermeiden, zeigt barrierefreier, inklusiver digitaler Inhalt Ihr Engagement für Inklusion. Dies führt letztlich zu einer größeren Reichweite, einer besseren Nutzererfahrung und einer inklusiveren digitalen Landschaft.
Wir bei AudioEye helfen Ihnen, die BITV, das BGG und andere deutsche Barrierefreiheitsstandards mit unserer Automatisierten Barrierefreiheitsplattform zu erfüllen. Durch den Einsatz von Automatisierung und dem Wissen von Barrierefreiheitsexperten helfen wir Ihnen, mehr Barrierefreiheitsprobleme zu erkennen und zu beheben als jeder andere Anbieter.
Um zu starten, nutzen Sie unseren Website-Barrierefreiheitsscanner. Der Scanner sucht nach häufigen Barrierefreiheitsproblemen auf Ihrer aktuellen Website und gibt Ihnen einen tieferen Einblick, wie barrierefrei Ihre Seite ist und wo Verbesserungen nötig sind.
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Barrierefreiheit ist eine Reise – und wir sind hier, um Sie auf diesem Weg zu begleiten.
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